Kanzlei

Seit 20 Jahren ist Patentanwalt Dr. Gehrke auf den Gebieten Technik, Naturwissenschaft und Recht tätig. Er berät und vertritt Sie zur Sicherung Ihrer technischen und naturwissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bei Verfahren vor Behörden und Gerichten. Patentanwalt Dr. Gehrke ist mit der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegenüber Ihren Mitbewerbern vertraut und erfolgreich.

Patentanwalt Dr. Gehrke arbeitet seit Langem vertrauensvoll mit Mandanten aus mittelständischer Industrie, Privaterfindern sowie mit IHK, Kommune zusammen.

Patentanwalt Dr. Gehrke ist Fachmann für gewerbliche Schutzrechte, Marken- und Kennzeichenrecht, Patent– und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht (vormals Geschmacksmusterrecht), für alle anderen Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sowie rechtliche Fragen mit technischem Bezug. Patentanwalt Dr. Gehrke berät Sie in Wettbewerbs- und Urheberrecht, soweit es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus den o.g. Schutzrechten geht.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seines profunden Fachwissens berät er Sie zielorientiert und praxisnah unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzen, Risiken Ihrer möglichen Vorgehensweisen und berücksichtigt Ihre Wünsche nach Wirtschaftlichkeit und Region bezogenem Marktauftritt.

In nahezu allen Staaten arbeitet Patentanwalt Dr. Gehrke mit den von ihm ausgewählten ausländischen Anwaltskanzleien zusammen, die gleichfalls auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind. Daher verfügt Patentanwalt Dr. Gehrke, ob als Ihr Berater oder Ihr Vertreter, über ein starkes Durchsetzungsvermögen und handelt vorausschauend, um Ihren Interessen in Deutschland und innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union Geltung zu verschaffen.

Ebenso setzt Patentanwalt Dr. Gehrke die Ansprüche des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers aus dem Arbeitnehmererfinderrecht lösungsorientiert und kostenbewusst durch.

Patentanwalt Dr. Gehrke vertritt Sie vor Deutschen, Europäischen, Internationalen Behörden, Bundespatentgericht, Ihre Interessen über die mit ihm eng zusammenarbeitenden Anwaltskanzleien vor ausländischen Behörden, Gerichten und wirkt mit vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof.