Anmeldung, Vertretung gewerblicher Schutzrechte

Die gewerblichen Schutzrechte, Marke, Patent, Design und Gebrauchsmuster sichern die Einzigartigkeit von Erzeugnissen und Verfahren auf dem Markt gegenüber den Mitbewerbern. Aufgrund seiner breiten Qualifikation und langjährigen Erfahrung werden Sie umfassend von Patentanwalt Dr. Gehrke über alle Schutzmöglichkeiten Ihrer Idee als Patent und Gebrauchsmuster, Ihres Zeichens als Marke und Ihres Erzeugnisses als Design beraten, sowohl für den Schutz in Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene.

Ebenso betrifft die Beratung von Patentanwalt Dr. Gehrke Schutzmöglichkeiten Ihrer gewerblichen außerdeutschen nationalen Schutzrechte, beispielsweise in USA, Japan, China.

Die Tätigkeiten von Patentanwalt Dr. Gehrke vor Ihrer Schutzrechtsanmeldung sind gerichtet auf die Beratung über Ihre möglichen Vorgehensweisen und die auf Ihre Wünsche und Ihre wirtschaftlichen Voraussetzungen abgestellten Empfehlungen bez.

  • Kosten, wie Anmeldungskosten, Folgekosten, Recherchekosten,
  • Nutzen, wie Sicherung Ihrer Erfindung mit großem Schutzumfang,Lizensierung, Verkauf, Bewertung,
  • Risiken, wie Offenbarung durch Stand der Technik, Verletzung älterer Rechte,

Recherchen und deren Auswertung zwecks Risikovermeidung, Feststellen des Schutzumfangs von Rechten mit Prüfen auf Umgehungsmöglichkeit dieser Rechte zwecks Vermeidung der Verletzung dieser.

So helfen Ihnen auch die Besprechungszusammenfassungen von Patentanwalt Dr. Gehrke, Ihre Übersicht über Ihr Vorgehen nicht zu verlieren, gerade weil die Registrierungen gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, auf europäischer und internationaler Ebene unterschiedlich sind.

Patentanwalt Dr. Gehrke vertritt Sie vor dem Deutschen Patent- und Marken,Europäischen Patentamt, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum.