Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfindergesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung des erfinderfreundlichen Klimas in Unternehmen und dient der Stärkung der Deutschen Industrie als Innovationsstandort für Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sowie als attraktiver Arbeitsstandort für in- und ausländische Arbeitnehmer.

Diensterfindungen (Arbeitnehmererfindungen) entstehen aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit oder beruhen auf Erfahrungen des Betriebs.

Ihnen als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer (Diensterfinder) bietet Patentanwalt Dr. Gehrke aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung lösungsorientiert unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzen und Risiken Ihre möglichen Vorgehensweise an, die sich auch nach der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Entscheidungspraxis der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes richten, um Ihren Ansprüchen Geltung zu verschaffen.