Gutachten und Bewertung

Patentanwalt Dr. Gehrke begutachtet

  • den Stand der Technik auf Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung,
  • die Umgehungsmöglichkeiten wirksamer Patente, Marken, Designs, Gebrauchsmuster,
  • die Löschungen von Gebrauchsmustern, Marken, Designs,
  • die Einsprüche und Nichtigkeitsklagen gegen Patente,
  • die Widersprüche gegen Marken, usw.
  • die Verletzung von Patent, Marke, Design, Gebrauchsmuster,
  • den Schutzumfang von Patent, Marke, Design, Gebrauchsmuster,
  • die Möglichkeit der Vermeidung der Verletzung von Patenten, Marken, Designs,
  • die markenrechtserhaltende Benutzung von Marken,
  • die Ansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Diensterfinder,
  • die Ansprüche des Diensterfinders gegenüber dem Arbeitgeber,
  • die Höhe der Lizenzsätze von Lizenzen,
  • kapitalorientierte Bewertung von Patenten, Marken, Designs, Gebrauchsmuster usw.

unter Berücksichtigung auch der Maßgaben Kosten, Nutzen, Risiken.

Bewertungen von Schutzrechten, die für Bilanzierungsregeln und zur Harmonisierung der bilanziellen Erfassung Ihrer immateriellen Vermögensgegenständen herangezogen werden, werden durch Patentanwalt Dr. Gehrke erstellt auch unter Berücksichtigung der Normen und Standards von Standardisierungsgremien, wie DIN Norm 771 00, DIN ISO 10668.