Designrecht

Häufig ist der Schutz der Gestaltung einer Fläche, z.B. Stoff, Teppich, oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Erzeugnisses erforderlich, da das industrielle oder handwerkliche Erzeugnis zuvorderst mit seiner Erscheinungsform die Kaufentscheidung des Verbrauchers beeinflusst. Hier spielen Linien, Konturen, Farben, Gestaltung, Oberflächenstruktur des Erzeugnisses eine wesentliche Rolle für das Schutzrecht, die es im geschäftlichen Verkehr zu monopolisieren gilt.

Patentanwalt Dr. Gehrke berät Sie nicht nur über Deutsches Design,
EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster, bzw. -designs, außerdeutsches nationales oder Internationales Geschmacksmuster, sondern auch über die Möglichkeit des kurzfristigen Schutzes als nicht eingetragenes EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster.