Technische Schutzrechte

Patent, Gebrauchsmuster

Der Schutz von Erfindungen in Technik und Naturwissenschaft wird durch Patente und Ge-brauchsmuster gewährt, um Unternehmenswerte und die von dem Privaterfinder erbrach-ten Leistungen zu sichern sowie die Grundlage der finanziellen Verwertung als Lizenz oder des Verkaufs zu sein.

Das Patent schützt die Erfindungen, z.B. Vorrichtungen, Maschinen oder Teile derselben, chemische Stoffe, Arznei- und Nahrungsmittel, Biotechnologien, sogar Rezepte, Verfahren, wie Arbeitsverfahren und Verwendungen von Vorrichtungen, Messvorgänge, usw. Hierzu gehören:

  • Deutsche Patente,
  • Europäische Patente,
  • Internationale Patentanmeldungen,
  • außerdeutsche, nationale Patente.

Das Gebrauchsmuster schützt ebenso die Erfindungen außer Verfahren und Verwendungen. Der Vorteil des Gebrauchsmusters ist die rasche Eintragung und einhergehend damit dessen rasches Anbieten, Bewerben, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Verletzern.

Aufgrund der breiten Qualifikation von Patentanwalt Dr. Gehrke im Bereich Technik, Mechanik, Naturwissenschaft werden Erfindungen aus unterschiedlichsten Bereichen der Technik und Naturwissenschaft als Patente und Gebrauchsmuster

  • angemeldet,
  • langjährig vertreten,
  • beurteilt und bewertet,
  • Ansprüche aus diesen durchgesetzt.

Auch wird im Auftrag der Schutzumfang älterer Patente, Gebrauchsmuster usw. geprüft auf Umgehungsmöglichkeit zwecks Vermeidung der Verletzung dieser.